Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Schengen-Visa

Antrag Schengen-Visum, © dpa
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Das Hauptreiseziel ist das Land, in dem Sie sich für den längsten Zeitraum aufhalten möchten. Wenn Sie beabsichtigen, sich in mehreren Schengen-Mitgliedsstaaten für einen identischen Zeitraum aufzuhalten, müssen Sie Ihren Visumantrag bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes der ersten Einreise in den Schengen-Raum einreichen.
Antragsvorbereitung
Bereiten Sie den Antrag in den folgenden Schritten vor:
- Buchen Sie zunächst einen Termin zur Abgabe Ihres Antrags. Bitte planen Sie Ihre Reise unter Berücksichtigung der Wartezeiten und der 15-tägigen Bearbeitungszeit. Sie können Ihren Antrag bereits 6 Monate vor Ihrer geplanten Abreise stellen. Die Terminvereinbarung für einen Schengen-Visumantrag kann nur durch unser Online-Terminvergabesystem erfolgen. Eine Terminvergabe per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich!
- Füllen Sie das Visumantragsformular aus.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen. Beachten Sie, dass ein unvollständiger Antrag zur Ablehnung Ihres Antrags führen können. Folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Zusammenstellung. Unterlagen in arabisch müssen eine Übersetzung in die deutsche oder französische Sprache beigefügt werden.
Antragsstellung
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zu Ihrer Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
Antragsbearbeitung
Ihr Antrag wird von der Visastelle der deutschen Botschaft geprüft und entschieden. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 15 Kalendertagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie einen Anruf, dass Sie Ihren Pass und die Originaldokumente abholen können.
Sofern alle Angaben auf Ihrem Visumetikett richtig sind, können Sie Ihre Reise antreten. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall zunächst die Richtigkeit Ihrer Angaben und benachrichtigen Sie im Falle eines Fehlers umgehend die Visastelle der deutschen Botschaft, damit ein neues Visum ausgestellt werden kann.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie haben die Möglichkeit gegen die Ablehnung Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin einzureichen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen.
Abschaffung des Remonstrationsverfahrens zum 1. Juli 2025
Das Auswärtige Amt hat entschieden, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Damit entfällt ein gesetzlich nicht vorgesehener, bislang freiwillig gewährter Rechtsbehelf im Visumverfahren. Diese Entscheidung stützt sich auf ein Pilotverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen, bei dem die Aussetzung des Remonstrationsverfahrens sowohl für Schengen- als auch für nationale Visa seit dem 1. Juni 2023 getestet wurde. Die Evaluierung des Pilotverfahrens hat gezeigt: Der Verzicht auf das Remonstrationsverfahren hat in den Visastellen zum Teil erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten freigesetzt, die zur Bearbeitung von mehr Visumanträgen eingesetzt werden konnten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum konnten dadurch sowohl mehr nationale als auch mehr Schengen-Visa bearbeitet und Wartezeiten reduziert werden. Von einer größeren Anzahl bearbeiteter Visumanträge und einer Reduzierung von Wartezeiten profitieren alle Antragstellenden. Angemessener Rechtsschutz ist auch künftig gewährleistet, denn der gesetzliche vorgesehene Rechtsweg wird durch die Abschaffung des Remonstrationsverfahrens nicht verkürzt. Zudem haben alle Antragstellenden selbstverständlich die Möglichkeit, im Fall einer Ablehnung jederzeit einen neuen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen. Mit der Möglichkeit, nationale Visa für Fachkräfte, zur Ausbildung, zum Studium und zur Familienzusammenführung seit 1. Januar 2025 weltweit grundsätzlich digital im Auslandsportal zu beantragen, werden Antragstellende zudem mit klaren und intuitiven Schritten zur Abgabe vollständiger (digitaler) Anträge geleitet. Die Erfahrung aus der Pilotierung der Online-Antragstellung hat gezeigt, dass dies die Qualität des Verfahrens deutlich verbessern und Verzögerungen durch unvollständige Anträge vermeiden wird.
Weitere Informationen
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts