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Schengen-Visa

Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums liegt mit einem Bleistift auf einem Tisch vor einer EU-Flagge.

Antrag Schengen-Visum, © dpa

05.07.2022 - Artikel

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Das Hauptreiseziel ist das Land, in dem Sie sich für den längsten Zeitraum aufhalten möchten. Wenn Sie beabsichtigen, sich in mehreren Schengen-Mitgliedsstaaten für einen identischen Zeitraum aufzuhalten, müssen Sie Ihren Visumantrag bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes der ersten Einreise in den Schengen-Raum einreichen.

Antrag vorbereiten

Bereiten Sie Ihren Antrag in drei Schritten vor:

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin zur Abgabe Ihres Antrags. Bitte planen Sie Ihre Reise unter Berücksichtigung der Wartezeiten und der 15-tägigen Bearbeitungszeit. Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Ihrer Abreise stellen. Die Terminvereinbarung für einen Schengen-Visumantrag kann nur durch unser Kontaktformular erfolgen. Ihre Terminbestätigung erhalten Sie von uns per E-Mail.

Füllen Sie das Visumantragsformular aus. Bitte klicken Sie hier.

Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihren Antrag zu vervollständigen. Beachten Sie, dass ein unvollständiger Antrag oder fehlende Nachweise zur Ablehnung Ihres Antrags führen können. Finden Sie auf folgender Seite eine Übersicht mit allen notwendigen Unterlagen für die Einreichung eines vollständigen Antrages. Den Unterlagen aller arabischen Dokumente muss eine Übersetzung in die  deutsche oder französische Sprache beigefügt werden.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, nehmen Sie bitte Ihren Termin persönlich wahr. Bitte beachten Sie, dass fehlende Dokumente zur Ablehnung des Visums führen können! Im Rahmen Ihres Termins entrichten Sie die Visagebühren und beantworten Fragen zu Ihrer Reise. Ihr Foto wird aufgenommen und Ihre Fingerabdrücke werden erfasst.

Während der Bearbeitung

Ihr Antrag wird von der Visastelle der deutschen Botschaft geprüft. Die Visastelle prüft, ob Ihr Antrag den geltenden gesetzlichen Regelungen entspricht. Der Visakodex sieht eine Bearbeitungszeit von 15 Werktagen vor. Während der Bearbeitungszeit Ihres Antrages werden keine Auskünfte über den Bearbeitungsstand des Antrages mitgeteilt. Nach Ablauf dieser Frist können Auskünfte nur dem Antragsteller persönlich, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Dritten mit schriftlicher Vollmacht mitgeteilt werden.

Rückgabe des Passes

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Anruf, dass Sie Ihren Pass abholen können. Sofern alle Angaben auf Ihrem Visumetikett richtig sind, können Sie Ihre Reise antreten. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall zunächst die Richtigkeit Ihrer Angaben, sobald Sie Ihren Reisepass erhalten haben und benachrichtigen Sie im Falle eines Fehlers umgehend die Visastelle der deutschen Botschaft, damit ein neues Visum ausgestellt werden kann.

Die endgültige Entscheidung über Ihre Einreise nach Deutschland wird im Rahmen der Kontrolle durch die Bundespolizei bei der Ankunft im Schengen-Raum getroffen. Bei der Einreise nach Deutschland kann die Bundespolizei Sie bitten, neben Ihrem Reisepass und einem gültigen Visum auch Unterlagen über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck Ihres Aufenthalts sowie Ihren Versicherungsschutz vorzulegen. Außerdem empfehlen wir Ihnen, Kopien aller Dokumente, die Sie bei der Beantragung Ihres Visums vorgelegt haben, bei Ihrer Reise mitzuführen (Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung etc.).

Falls ein Visum versagt wird, können Sie oder ein von Ihnen schriftlich bevollmächtigter Dritter innerhalb von 4 Wochen sich schriftlich mit der Bitte um nochmalige Prüfung des Antrages und unter Beifügung weiterer Unterlagen an die Botschaft wenden (Remonstration).

Weitere Informationen

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts

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