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Nationale Visa
Aufenthaltstitel, © dpa
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt über 90 Tage
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck (zum Beispiel für die Arbeitsaufnahme, ein Studium oder für den Familiennachzug). Nach Einreise ist ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antragsvorbereitung
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Buchen Sie zunächst einen Termin zur Abgabe Ihres Antrags. Die Terminvereinbarung kann nur durch unser Online-Terminvergabesystem erfolgen. Eine Terminvergabe per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich!
- Füllen Sie bitte das Visumantragsformular in deutscher oder englischer Sprache aus und unterschreiben Sie es. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Visumantrages führen. Das Antragsformular können Sie online in VIDEX ausfüllen und ausdrucken oder hier herunterladen
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihren Antrag zu vervollständigen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Finden Sie auf folgender Seite eine Übersicht mit allen notwendigen Unterlagen. Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch abgefasst sind, müssen zusammen mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.
Antragstellung
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zu Ihrem Aufenthaltszweck. Die Visumgebühr für nationale Visa beträgt 75 Euro, zu entrichten bei Antragstellung in mauretanischen Ouguiya. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
Antragsbearbeitung
Die Visastelle prüft und entscheidet in Abstimmung mit den deutschen Behörden über Ihren Antrag. Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen auch länger, dauern. Wir kontaktieren Sie, sobald über den Antrag entschieden ist. Bitte achten Sie daher unbedingt auf korrekte Kontaktdaten. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Rückgabe des Passes
Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der Botschaft kontaktiert. Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen bevollmächtigten Vertreter mit der Abholung beauftragen. Sofern alle Angaben auf Ihrem Visumetikett richtig sind, können Sie Ihre Reise antreten. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall zunächst die Richtigkeit Ihrer Angaben und benachrichtigen Sie im Falle eines Fehlers umgehend die Visastelle der deutschen Botschaft, damit ein neues Visum ausgestellt werden kann. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben. Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen. Sie oder eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte dritte Person hat die Möglichkeit, innerhalb von 4 Wochen, schriftlich um nochmalige Prüfung des Antrages zu bitten (Remonstration). Fügen Sie dabei ggf. weitere Unterlagen hinzu. Die Bearbeitungsdauer von Remonstrationen beträgt mindestens 4 Wochen, oft mehrere Monate.
Weitere Informationen
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts.