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Schengen-Visa

Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums liegt mit einem Bleistift auf einem Tisch vor einer EU-Flagge.

Antrag Schengen-Visum, © dpa

05.07.2022 - Artikel

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengen-Raum. Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Das Hauptreiseziel ist das Land, in dem Sie sich für den längsten Zeitraum aufhalten möchten. Wenn Sie beabsichtigen, sich in mehreren Schengen-Mitgliedsstaaten für einen identischen Zeitraum aufzuhalten, müssen Sie Ihren Visumantrag bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes der ersten Einreise in den Schengen-Raum einreichen.

Antragsvorbereitung

Bereiten Sie den Antrag in den folgenden Schritten vor:

  • Buchen Sie zunächst einen Termin zur Abgabe Ihres Antrags. Bitte planen Sie Ihre Reise unter Berücksichtigung der Wartezeiten und der 15-tägigen Bearbeitungszeit. Sie können Ihren Antrag bereits 6 Monate vor Ihrer geplanten Abreise stellen. Die Terminvereinbarung für einen Schengen-Visumantrag kann nur durch unser Online-Terminvergabesystem erfolgen. Eine Terminvergabe per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich!
  • Füllen Sie das Visumantragsformular aus.
  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen. Beachten Sie, dass ein unvollständiger Antrag zur Ablehnung Ihres Antrags führen können. Folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Zusammenstellung. Unterlagen in arabisch müssen eine Übersetzung in die deutsche oder französische Sprache beigefügt werden.

Antragsstellung

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zu Ihrer Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Antragsbearbeitung

Ihr Antrag wird von der Visastelle der deutschen Botschaft geprüft und entschieden. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 15 Kalendertagen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand grundsätzlich nicht beantwortet werden können.

Rückgabe des Passes

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie einen Anruf, dass Sie Ihren Pass und die Originaldokumente abholen können.

Sofern alle Angaben auf Ihrem Visumetikett richtig sind, können Sie Ihre Reise antreten. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall zunächst die Richtigkeit Ihrer Angaben und benachrichtigen Sie im Falle eines Fehlers umgehend die Visastelle der deutschen Botschaft, damit ein neues Visum ausgestellt werden kann.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie oder ein von Ihnen schriftlich bevollmächtigter Dritter kann innerhalb von 4 Wochen sich schriftlich mit der Bitte um nochmalige Prüfung des Antrages und unter Beifügung weiterer Unterlagen an die Botschaft wenden (Remonstration).

Weitere Informationen

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts​​​​​​​

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