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Ausweisverlust - Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland

Ausweisverlust

Ausweisverlust, © colourbox

30.06.2022 - Artikel

Sie haben Ihr Reisedokument verloren und benötigen schnellstmöglich einen neuen Reisepass? Lesen Sie hier mehr.

Bearbeitung

Wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde, kann die Botschaft Ihnen nach erfolgter
Identitätsprüfung einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Dieser
berechtigt allerdings nicht zur Weiterreise in andere Staaten, sondern ist zur einmaligen,
möglichst direkten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gedacht. Der Reiseausweis als Passersatz besitzt eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Der Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz nach Deutschland muss persönlich während der Öffnungszeiten in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft gestellt werden.

Die Botschaft kann ein solches Passersatzpapier nur ausstellen, sofern Ihre Identität zweifelsfrei feststellbar ist. Hierzu muss eine Identitätsprüfung über die zuständigen innerdeutschen Behörden erfolgen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Ausstellung eines Passersatzpapieres unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen kann. An Wochenenden oder Feiertagen entfällt die Möglichkeit der Identitätsprüfung in der Regel, da die innerdeutschen Behörden nicht erreichbar sind. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises ist unbedingt eine polizeiliche Verlustmeldung vorzulegen. Das Formular zur Passverlustanzeige muss zusätzlich ausgefüllt und bei der Antragstellung eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente müssen bei Antragstellung vorgelegt werden:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe unten)
  • zwei biometrietaugliche Passfotos neueren Datums
  • polizeiliche Verlustmeldung
  • von Ihnen ausgefüllte Passverlustanzeige (siehe unten)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Kopie Ihres bisherigen Ausweisdokuments oder andere Dokumente, die Ihre Deutscheneigenschaft und Identität beweisen, evtl. Reiseunterlagen und Flugscheine)
  • Passgebühr

Gebühren

Die Gebühren sind in Euro festgelegt und müssen in mauretanischen Ouguiya bezahlt werden und richten sich daher nach dem Wechselkurs Euro-Ouguiya. Um die Zahlung zügiger und einfacher zu machen, bitten wir Sie, ausreichend Wechselgeld mitzubringen.

Art
Grundgebühr
AuslandszuschlagBereitschaftszuschlag
Reiseausweis zur Rückkehr
21,00 €
44,00 €8,00 €


Weitere Informationen

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