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Ausstellung eines Reisepasses für Erwachsene

Hand hält deutschen Reisepass

Ein Deutscher Reisepass wird geholt., © ©dpa

30.06.2022 - Artikel

Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines biometrischen Reisepasses für Erwachsene. Bitte bringen Sie zur Antragstellung das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie alle notwendigen Unterlagen in Original und Kopie mit.

Bearbeitung

Anträge für Reisepässe können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft gestellt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Bei der Beantragung eines biometrischen Reisepasses werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.

Der Druck der biometrischen Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von 6 bis 8 Wochen. In dringenden Fällen kann der Reisepass gegen Gebührenzuschlag im Expressverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei verkürzt sich dadurch auf zwei Werktage ab Eingang der Bestellung. Wie schnell dann der Pass bei der Botschaft ankommt, hängt von den jeweiligen Kurierverbindungen ab. Im günstigsten Fall trifft der Reisepass nach 8 bis 15 Tagen bei der Auslandsvertretung ein; bei ungünstiger Kurierverbindung nach rund vier Wochen. Nach Eintreffen Ihres Reisepasses wird sich die Botschaft mit Ihnen unaufgefordert bezüglich der Abholung in Verbindung setzen.

Gültigkeitsdauer

Bei Antragstellern ab einem Alter von 24 Jahren wird der Reisepass mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Bei jüngeren Antragstellern ist der Reisepass 6 Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

Alle Dokumente legen Sie bitte im Original und Kopie vor.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe unten)
  • ein biometrietaugliches Passfoto neueren Datums
  • Ihre deutsche Geburtsurkunde oder legalisierte mauretanische Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bisheriger Reisepass
  • gültige Aufenthaltserlaubnis für Mauretanien
  • Nachweis über die derzeitige Namensführung (z.B. Bescheinigung über die Namensführung ausgestellt durch ein deutsches Standesamt).
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • Meldebescheinigung oder Abmeldebescheinigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort
  • falls die Eintragung Ihres Doktorgrades im Pass gewünscht ist: Promotionsurkunde
  • Passgebühr

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Gebühren

Die Gebühren sind in Euro festgelegt und müssen in mauretanischen Ouguiya bezahlt werden und richten sich daher nach dem Wechselkurs Euro-Ouguiya. Um die Zahlung zügiger und einfacher zu machen, bitten wir Sie, ausreichend Wechselgeld mitzubringen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren erhöhen, falls die Botschaft als unzuständige Behörde tätig wird, das heißt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Mauretanien haben.


Art
Grundgebühr
Auslandszuschlag Unzuständigkeitszuschlag
Expresszuschlag
Zuschlag 48 Seiten
Reisepass, unter 24 Jahre, 32 Seiten
37,50 €
31,00 € 37,50 €
32,00 €
22,00 €
Reisepass, über 24 Jahre, 32 Seiten
70,00 €
31,00 € 60,00 €
32,00 €
22,00 €


Formulare zum Herunterladen

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