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Wohnortänderung

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Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Mauretanien verlegt haben, müssen Sie den Wohnort in Ihrem Pass ändern lassen.

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Mauretanien verlegt haben, müssen Sie den Wohnort in Ihrem Pass ändern lassen.

Von einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes wird in der Regel ausgegangen, wenn Sie sich mehr als 6 Monate in Mauretanien aufhalten werden.

Die Wohnortänderung muss unverzüglich vorgenommen werden. Wir nehmen sie kostenfrei für Sie vor.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

Unterlagen:
Hinweise:
Antrag
pro Person einen Antrag

Antrag_Wohnortänderung PDF / 380 KB

komplett ausgefüllt und unterschrieben
Ihren Reisepass
dort ist noch der bisherige Wohnort eingetragen
Nachweis Ihres legalen Aufenthaltes in Mauretanien
Aufenthaltsgenehmigung
Abmeldebestätigung
ausgestellt von der deutschen Meldebehörde an Ihrem bisherigen Wohnsitz


Weitere Informationen

Wenn Sie auf dieser Seite das Wort „Original(e)“ lesen, so können neben den tatsächlichen Originalen auch Kopien, die von einer deutschen Stelle beglaubigt wurden, vorgelegt werden.

Alle Kopien, die Sie Ihrem Antrag beifügen, müssen

- im Din A4 Format vorgelegt werden
- vollständig sein
- lesbar sein
- und nicht (!) zusammengeheftet sein.

Legen Sie bitte alle erforderlichen Kopien zweifach vor.

Passanträge können nur persönlich zu den offiziellen Öffnungszeiten der Konsularabteilung gestellt werden.

Bei Passanträgen Minderjähriger müssen zusätzlich beide Elternteile bzw. der sorgeberechtigte Elternteil anwesend sein.

Die Bearbeitungszeit für die Passausstellung beträgt ca. 5 Wochen - gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Antrag vollständig ist, eine eventuell notwendige Urkundenüberprüfung abgeschlossen wurde sowie die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt ist.

Obwohl wir die Informationen auf dieser Website mit großer Sorgfalt für Sie zusammengestellt haben, können wir für Ungenauigkeiten keine Haftung übernehmen.

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