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Reiseausweis zur Rückkehr

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Sie halten sich nur vorübergehend in Mauretanien auf und benötigen nun ein Ausweisdokument, um wieder nach Deutschland einreisen zu können, z.B. weil Sie Ihren Pass verloren haben…

1. Schritt: Mauretanische Polizei

Wenden Sie sich zunächst an die mauretanische Polizei, die für den Ort des Passverlustes zuständig ist. Dort wird Ihnen eine Verlustmeldung ausgestellt.

2. Schritt: Deutsche Botschaft

Beantragen Sie einen Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland an der Botschaft. Dieses sogenannte Passersatzpapier ist für einen Monat gültig. Die Gebühr beträgt 21,00 €. Der Reiseausweis kann in der Regel am selben Tag ausgestellt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen für die Beantragung mit:

Antragsformular
für Erwachsene

Passantrag für Erwachsene PDF / 529 KB

für Minderjährige

Passantrag für Minderjährige PDF / 589 KB
3 Passfotos
- biometrietauglich

biometrische Passfotos PDF / 1 MB
Unterlagen, die Ihre Identität bestätigen
- z.B. Personalausweis, Führerschein, Studentenausweis (d.h. Dokumente mit Foto)
Passkopien
falls vorhanden: Kopien Ihres verlorenen Passes, mit Visum für Mauretanien
Passverlustanzeige
- ausgestellt durch die mauretanische Polizei
- wenn auf Arabisch, bitte mit Übersetzung auf Französisch oder Deutsch
Flugbuchung
- als Nachweis Ihrer Absicht, nach Deutschland zurückzukehren

Die Botschaft stellt Ihnen ein Unterstützungsschreiben, eine Art „Sauf conduit“ aus, mit dem Sie dann ausreisen können.

Weitere Informationen

Wenn Sie auf dieser Seite das Wort „Original(e)“ lesen, so können neben den tatsächlichen Originalen auch Kopien, die von einer deutschen Stelle beglaubigt wurden, vorgelegt werden.

Alle Kopien, die Sie Ihrem Antrag beifügen, müssen

- im Din A4 Format vorgelegt werden
- vollständig sein
- lesbar sein
- und nicht (!) zusammengeheftet sein.

Legen Sie bitte alle erforderlichen Kopien zweifach vor.

Passanträge können nur persönlich zu den offiziellen Öffnungszeiten der Konsularabteilung gestellt werden.

Bei Passanträgen Minderjähriger müssen zusätzlich beide Elternteile bzw. der sorgeberechtigte Elternteil anwesend sein.

Die Bearbeitungszeit für die Passausstellung beträgt ca. 5 Wochen - gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Antrag vollständig ist, eine eventuell notwendige Urkundenüberprüfung abgeschlossen wurde sowie die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt ist.

Obwohl wir die Informationen auf dieser Website mit großer Sorgfalt für Sie zusammengestellt haben, können wir für Ungenauigkeiten keine Haftung übernehmen.

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