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Reiseausweis zur Rückkehr
Sie halten sich nur vorübergehend in Mauretanien auf und benötigen nun ein Ausweisdokument, um wieder nach Deutschland einreisen zu können, z.B. weil Sie Ihren Pass verloren haben…
1. Schritt: Mauretanische Polizei
Wenden Sie sich zunächst an die mauretanische Polizei, die für den Ort des Passverlustes zuständig ist. Dort wird Ihnen eine Verlustmeldung ausgestellt.
2. Schritt: Deutsche Botschaft
Beantragen Sie einen Reiseausweis zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland an der Botschaft. Dieses sogenannte Passersatzpapier ist für einen Monat gültig. Die Gebühr beträgt 21,00 €. Der Reiseausweis kann in der Regel am selben Tag ausgestellt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen für die Beantragung mit:
Antragsformular | für Erwachsene Passantrag für Erwachsene PDF / 529 KB für Minderjährige Passantrag für Minderjährige PDF / 589 KB |
3 Passfotos | - biometrietauglich biometrische Passfotos PDF / 1 MB |
Unterlagen, die Ihre Identität bestätigen | - z.B. Personalausweis, Führerschein, Studentenausweis (d.h. Dokumente mit Foto) |
Passkopien | falls vorhanden: Kopien Ihres verlorenen Passes, mit Visum für Mauretanien |
Passverlustanzeige | - ausgestellt durch die mauretanische Polizei - wenn auf Arabisch, bitte mit Übersetzung auf Französisch oder Deutsch |
Flugbuchung | - als Nachweis Ihrer Absicht, nach Deutschland zurückzukehren |
Die Botschaft stellt Ihnen ein Unterstützungsschreiben, eine Art „Sauf conduit“ aus, mit dem Sie dann ausreisen können.
Weitere Informationen
Wenn Sie auf dieser Seite das Wort „Original(e)“ lesen, so können neben den tatsächlichen Originalen auch Kopien, die von einer deutschen Stelle beglaubigt wurden, vorgelegt werden.
Alle Kopien, die Sie Ihrem Antrag beifügen, müssen
- im Din A4 Format vorgelegt werden
- vollständig sein
- lesbar sein
- und nicht (!) zusammengeheftet sein.
Legen Sie bitte alle erforderlichen Kopien zweifach vor.
Passanträge können nur persönlich zu den offiziellen Öffnungszeiten der Konsularabteilung gestellt werden.
Bei Passanträgen Minderjähriger müssen zusätzlich beide Elternteile bzw. der sorgeberechtigte Elternteil anwesend sein.
Die Bearbeitungszeit für die Passausstellung beträgt ca. 5 Wochen - gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Antrag vollständig ist, eine eventuell notwendige Urkundenüberprüfung abgeschlossen wurde sowie die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt ist.
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Passantrag für Erwachsene PDF / 529 KB / nicht barrierefrei
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Passantrag für Minderjährige PDF / 589 KB / nicht barrierefrei
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biometrische Passfotos PDF / 1 MB / nicht barrierefrei
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Passbildschablone zum Ausdrucken PDF / 176 KB / nicht barrierefrei
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Passbildschablone für Minderjährige - zum Ausdrucken PDF / 368 KB / nicht barrierefrei
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ePass-Lösungen - eine Information der Bundesdruckerei PDF / 236 KB / nicht barrierefrei
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