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Sie möchten einen Pass für Ihr Kind beantragen

Artikel

Sofern Ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie die Wahl, ob

- ein elektronischer Reisepass (bei Kindern ab sechs Jahren mit Fingerabdrücken) oder
- ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll.
Der Kinderreisepass berechtigt weltweit nicht in alle Länder zur Einreise, z.B. nicht in die USA.


Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Unterlagen
Hinweise
Passantrag für Minderjährige

Passantrag für Minderjährige PDF / 589 KB
3 Passfotos des Kindes
biometrietauglich
Passbildschablone für Minderjährige - zum Ausdrucken PDF / 368 KB
aktueller Reisepass des Kindes
Nachweis des legalen Aufenthaltes Ihres Kindes in Mauretanien
Aufenthaltsgenehmigung
Abmeldebescheinigung
ausgestellt von der deutschen Meldebehörde an Ihrem bisherigen/letzten Wohnsitz
Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit
z.B. Einbürgerungsurkunden, Staatsangehörigkeitsausweise
Nachweis der Geburt des Kindes
- Geburtsurkunde

Falls diese nur auf Arabisch ausgestellt wurde, legen Sie bitte auch eine französische oder korrekte deutsche Übersetzung vor.

Ist Ihr Kind in Mauretanien geboren, legen Sie bitte ebenfalls

- einen Nachweise des Krankenhauses über die Geburt sowie

- einen Nachweise über die Schwangerschaft vor
Heiratsurkunde der Eltern
Falls diese nicht in Deutsch oder Französisch ausgestellt wurde, legen Sie bitte auch eine französische oder korrekte deutsche Übersetzung vor.
Scheidungsurteile früherer Ehen der Eltern
- falls zutreffend
Reisepässe der Eltern
Bitte legen Sie die Originale und Kopien (siehe Hinweis rechts) vor.
Geburtsurkunden der Eltern
Bitte legen Sie die Originale und Kopien (siehe Hinweis rechts) vor.
Zustimmungserklärung
Sofern ein Elternteil nicht anwesend ist, benötigt die Botschaft die Zustimmungserklärung zur Passerteilung dieses abwesenden Elternteils. Die Unterschrift auf der Erklärung muss von einer deutschen Behörde beglaubigt sein.


Weitere Informationen

Wenn Sie auf dieser Seite das Wort „Original(e)“ lesen, so können neben den tatsächlichen Originalen auch Kopien, die von einer deutschen Stelle beglaubigt wurden, vorgelegt werden.

Alle Kopien, die Sie Ihrem Antrag beifügen, müssen

- im Din A4 Format vorgelegt werden
- vollständig sein
- lesbar sein
- und nicht (!) zusammengeheftet sein.

Legen Sie bitte alle erforderlichen Kopien zweifach vor.

Passanträge können nur persönlich zu den offiziellen Öffnungszeiten der Konsularabteilung gestellt werden.

Bei Passanträgen Minderjähriger müssen zusätzlich beide Elternteile bzw. der sorgeberechtigte Elternteil anwesend sein.

Die Bearbeitungszeit für die Passausstellung beträgt ca. 5 Wochen - gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Antrag vollständig ist, eine eventuell notwendige Urkundenüberprüfung abgeschlossen wurde sowie die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt ist.

Sofern Sie einen dringenden Reisegrund nachweisen können, so dass Sie nicht auf die Ausstellung des biometrischen Reisepasses warten können, besteht die Möglichkeit GLEICHZEITIG (mit dem Antrag des Reisepasses) einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.

Diese kann bei Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen am selben Tag ausgestellt werden und ist für ein Jahr gültig. Er muss zurückgegeben werden, sobald Ihnen der elektronische Pass ausgehändigt wird.

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 39,00 €.

Obwohl wir die Informationen auf dieser Website mit großer Sorgfalt für Sie zusammengestellt haben, können wir für Ungenauigkeiten keine Haftung übernehmen.

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