Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Sie möchten einen Pass für Ihr Kind beantragen
Sofern Ihr Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie die Wahl, ob
- ein elektronischer Reisepass (bei Kindern ab sechs Jahren mit Fingerabdrücken) oder
- ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll.
Der Kinderreisepass berechtigt weltweit nicht in alle Länder zur Einreise, z.B. nicht in die USA.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Unterlagen | Hinweise |
Passantrag für Minderjährige | Passantrag für Minderjährige PDF / 589 KB |
3 Passfotos des Kindes | biometrietauglich Passbildschablone für Minderjährige - zum Ausdrucken PDF / 368 KB |
aktueller Reisepass des Kindes | |
Nachweis des legalen Aufenthaltes Ihres Kindes in Mauretanien | Aufenthaltsgenehmigung |
Abmeldebescheinigung | ausgestellt von der deutschen Meldebehörde an Ihrem bisherigen/letzten Wohnsitz |
Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit | z.B. Einbürgerungsurkunden, Staatsangehörigkeitsausweise |
Nachweis der Geburt des Kindes | - Geburtsurkunde Falls diese nur auf Arabisch ausgestellt wurde, legen Sie bitte auch eine französische oder korrekte deutsche Übersetzung vor. Ist Ihr Kind in Mauretanien geboren, legen Sie bitte ebenfalls - einen Nachweise des Krankenhauses über die Geburt sowie - einen Nachweise über die Schwangerschaft vor |
Heiratsurkunde der Eltern | Falls diese nicht in Deutsch oder Französisch ausgestellt wurde, legen Sie bitte auch eine französische oder korrekte deutsche Übersetzung vor. |
Scheidungsurteile früherer Ehen der Eltern | - falls zutreffend |
Reisepässe der Eltern | Bitte legen Sie die Originale und Kopien (siehe Hinweis rechts) vor. |
Geburtsurkunden der Eltern | Bitte legen Sie die Originale und Kopien (siehe Hinweis rechts) vor. |
Zustimmungserklärung | Sofern ein Elternteil nicht anwesend ist, benötigt die Botschaft die Zustimmungserklärung zur Passerteilung dieses abwesenden Elternteils. Die Unterschrift auf der Erklärung muss von einer deutschen Behörde beglaubigt sein. |
Weitere Informationen
Wenn Sie auf dieser Seite das Wort „Original(e)“ lesen, so können neben den tatsächlichen Originalen auch Kopien, die von einer deutschen Stelle beglaubigt wurden, vorgelegt werden.
Alle Kopien, die Sie Ihrem Antrag beifügen, müssen
- im Din A4 Format vorgelegt werden
- vollständig sein
- lesbar sein
- und nicht (!) zusammengeheftet sein.
Legen Sie bitte alle erforderlichen Kopien zweifach vor.
Passanträge können nur persönlich zu den offiziellen Öffnungszeiten der Konsularabteilung gestellt werden.
Bei Passanträgen Minderjähriger müssen zusätzlich beide Elternteile bzw. der sorgeberechtigte Elternteil anwesend sein.
Die Bearbeitungszeit für die Passausstellung beträgt ca. 5 Wochen - gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Antrag vollständig ist, eine eventuell notwendige Urkundenüberprüfung abgeschlossen wurde sowie die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt ist.
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Passantrag für Erwachsene PDF / 529 KB / nicht barrierefrei
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Passantrag für Minderjährige PDF / 589 KB / nicht barrierefrei
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biometrische Passfotos PDF / 1 MB / nicht barrierefrei
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Passbildschablone zum Ausdrucken PDF / 176 KB / nicht barrierefrei
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Passbildschablone für Minderjährige - zum Ausdrucken PDF / 368 KB / nicht barrierefrei
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ePass-Lösungen - eine Information der Bundesdruckerei PDF / 236 KB / nicht barrierefrei
Sofern Sie einen dringenden Reisegrund nachweisen können, so dass Sie nicht auf die Ausstellung des biometrischen Reisepasses warten können, besteht die Möglichkeit GLEICHZEITIG (mit dem Antrag des Reisepasses) einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.
Diese kann bei Vorliegen aller erforderlicher Unterlagen am selben Tag ausgestellt werden und ist für ein Jahr gültig. Er muss zurückgegeben werden, sobald Ihnen der elektronische Pass ausgehändigt wird.
Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 39,00 €.
Obwohl wir die Informationen auf dieser Website mit großer Sorgfalt für Sie zusammengestellt haben, können wir für Ungenauigkeiten keine Haftung übernehmen.