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Personalausweise für Erwachsene

Eine Hand hält einen deutschen Personalausweis

Neuer Personalausweis, © picture alliance / photothek

30.06.2022 - Artikel

Ausstellung eines Personalausweises für Erwachsene

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Hier erhalten Sie Informationen zu den notwendigen Unterlagen für die Beantragung eines Personalausweises für Erwachsene. Bitte bringen Sie zur Antragstellung das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie alle notwendigen Unterlagen in Original und Kopie mit.

Bearbeitung

Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung in der Botschaft gestellt werden. Bei der Beantragung eines Personalausweises werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.

Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von 6 bis 8 Wochen.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren. Der PIN-Brief kann grundsätzlich nur persönlich an den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig.

Weitere Informationen zu den Funktionen des Personalausweises finden Sie auf folgender Webseite: Personalausweisportal.

Gültigkeitsdauer

Bei Antragstellern ab einem Alter von 24 Jahren wird der Personalausweis mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Bei jüngeren Antragstellern ist der Personalausweis 6 Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

Alle Dokumente legen Sie bitte im Original und Kopie vor.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe unten)
  • ein Biometrie taugliches Passfoto neueren Datums
  • Ihre deutsche Geburtsurkunde oder legalisierte mauretanische Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des Ehegatten
  • bisheriger Personalausweis
  • gültige Aufenthaltserlaubnis für Mauretanien
  • Nachweis über die derzeitige Namensführung (z.B. Bescheinigung über die Namensführung ausgestellt durch ein deutsches Standesamt).
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • Meldebescheinigung oder Abmeldebescheinigung von Ihrem innerdeutschen Wohnort
  • falls die Eintragung Ihres Doktorgrades im Personalausweis gewünscht ist: Promotionsurkunde
  • Personalausweisgebühr

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Gebühren

Die Gebühren sind in Euro festgelegt und müssen in mauretanischen Ouguiya bezahlt werden und richten sich daher nach dem Wechselkurs Euro-Ouguiya. Um die Zahlung zügiger und einfacher zu machen, bitten wir Sie, ausreichend Wechselgeld mitzubringen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren erhöhen, falls die Botschaft als unzuständige Behörde tätig wird, das heißt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Mauretanien haben.

Art
Grundgebühr
Unzuständigkeitszuschlag
Personalausweis, unter 24 Jahre
52,80 €
13,00 €
Personalausweis, über 24 Jahre
67,00 €
13,00 €



Weitere Informationen

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