Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Reisepässe für Kinder

Ein Kinderreisepass liegt zugeklappt auf einer hellen Fläche

Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

30.06.2022 - Artikel

Ausstellung eines Reisepasses für Kinder

Für Kinder und Jugendliche gibt es zwei Arten von Pässen: Biometrische Pässe und Kinderreisepässe. Eine Erläuterung der Unterschiede finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass alle Passanträge persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung gestellt werden müssen.

Für Kinder gibt es zwei Arten von Pässen:

1) Biometrische Pässe: Biometrische Reisepässe können ab Geburt ausgestellt werden, spätestens jedoch ab dem 12. Lebensjahr. Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre und werden in der Bundesdruckerei in Berlin produziert.

2) Kinderreisepässe: Kinderreisepässe sind einfachere (nicht biometrische) Pässe und werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen ausgestellt. Die Bearbeitungszeit kann sich jedoch deutlich verlängern, etwa, wenn zunächst noch eine Namenserklärung abgegeben werden muss. Kinderreisepässe sind seit 1. Januar 2021 nur noch für ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. Kinderreisepässe werden nicht in allen Ländern außerhalb der EU anerkannt, mitunter gelten andere Einreisebestimmungen für bestimmte Länder.

Bearbeitung

Alle Pässe müssen persönlich (Eltern und Kind) nach Terminvereinbarung beantragt werden. Eine Antragstellung per Post ist nicht möglich. Bei der Beantragung eines biometrischen Reisepasses werden die Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass die Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden.

Der Druck der biometrischen Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von 6 bis 8 Wochen. In dringenden Fällen kann der Reisepass gegen Gebührenzuschlag im Expressverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei verkürzt sich dadurch auf zwei Werktage ab Eingang der Bestellung. Wie schnell dann der Pass bei der Botschaft ankommt, hängt von den jeweiligen Kurierverbindungen ab. Im günstigsten Fall trifft der Reisepass nach 8 bis 15 Tagen bei der Auslandsvertretung ein; bei ungünstiger Kurierverbindung nach rund vier Wochen. Nach Eintreffen Ihres Reisepasses wird sich die Botschaft mit Ihnen unaufgefordert bezüglich der Abholung in Verbindung setzen.

Die Bearbeitungszeit für einen Kinderreisepass ist deutlich schneller. Der Druck der Kinderreisepässe erfolgt in der Botschaft und kann innerhalb weniger Tage ausgestellt werden.

Gültigkeitsdauer

Biometrische Pässe für Personen unter 24 sind gültig für 6 Jahre. Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig.

Erforderliche Unterlagen

Alle Dokumente legen Sie bitte im Original und Kopie vor.

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe unten)
  • ein biometrietaugliches Passfoto neueren Datums
  • deutsche Geburtsurkunde oder legalisierte mauretanische Geburtsurkunde des Kindes
  • Reisepässe beider Eltern
  • bisheriger Reisepass des Kindes, falls vorhanden
  • gültige Aufenthaltserlaubnis für Mauretanien
  • Heiratsurkunde der Eltern. Falls die Eltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet waren, Nachweis einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung
  • Nachweis über die derzeitige Namensführung (z.B. Bescheinigung über die Namensführung ausgestellt durch ein deutsches Standesamt)
  • durch eine deutsche Behörde oder deutschen Notar beglaubigte Zustimmung des gesetzlichen Vertreter, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird
  • falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
  • Meldebescheinigung oder Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Wohnort
  • Passgebühr

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Gebühren

Die Gebühren sind in Euro festgelegt und müssen in mauretanischen Ouguiya bezahlt werden und richten sich daher nach dem Wechselkurs Euro-Ouguiya. Um die Zahlung zügiger und einfacher zu machen, bitten wir Sie, ausreichend Wechselgeld mitzubringen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühren erhöhen, falls die Botschaft als unzuständige Behörde tätig wird, das heißt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Mauretanien haben.


Art
Grundgebühr
Unzuständigkeitszuschlag
Expresszuschlag
Zuschlag 48 Seiten
Reisepass, unter 24 Jahre, 32 Seiten
58,50 €
37,50 €
32,00 €
22,00 €
Kinderreisepass, bis 12 Jahre
26,00 €
13,00 €
0,00 €
0,00 €


Weitere Informationen

nach oben