Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Führungszeugnis
Polizeiliches Führungszeugnis, © Auswärtiges Amt
Allgemeine Hinweise
Für die Beantragung von Führungszeugnissen ist eine Unterschriftsbeglaubigung notwendig. Für die Unterschriftsbeglaubigung wird eine Gebühr erhoben und Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Die Gebühr muss zum aktuellen Wechselkurs in mauretanische Ouguiya in bar entrichtet werden. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich. Einen Termin für die Beantragung eines Führungszeugnisses kann über das Kontaktformular angefragt werden.
Weiterführende Informationen zu deutschen Führungszeugnissen finden Sie hier:
Informationen zur Beschaffung eines Führungszeugnisses vom Ausland