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Beglaubigungen und Beurkundungen
Foto eines Stempels, © colourbox
Beglaubigung von Fotokopien
Die Beglaubigung einer Fotokopie ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk.
Dazu wird das Original des Schriftstückes mit einer davon gefertigten Kopie verglichen und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen. Die so beglaubigte Kopie kann im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten.
Die Gebühr beträgt pro Dokument 23,22 Euro, zahlbar in bar in Mauretanische Ouguiya zum jeweiligen tagesaktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretung. Eine vorherige Terminbuchung ist nicht notwendig, die zu beglaubigten Dokumente können während der Öffnungszeiten in der Botschaft abgegeben werden.
Für die Beglaubigung von Kopien zu Studienzwecken in Deutschland können wie bisher bis zu fünf Kopien gebührenfrei amtlich beglaubigt werden. Beglaubigt werden allerdings nur Kopien von Dokumenten, deren Vorlage bei der jeweiligen Hochschule auch tatsächlich in amtlich beglaubigter Form gefordert wird (Vorlage von Nachweisen in Form von Korrespondenz mit deutschen Universitäten).
Unterschriftsbeglaubigung
Im Rahmen einer Unterschriftsbeglaubigung wird durch die deutsche Botschaft anhand eines Beglaubigungsvermerkes bestätigt, dass eine Unterschrift tatsächlich von der angegebenen Person geleistet wurde. Dies verschafft dem Empfänger bzw. dem Vertragspartner Gewissheit über die Echtheit der Unterschrift.
Um Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen zu lassen, bitten wir Sie einen Termin bei der Deutschen Botschaft Nouakchott zu buchen. Verwenden Sie dafür das Kontaktformular.
Bitte beachten Sie, dass sich die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung nach dem Wert des jeweiligen Rechtsgeschäftes (bspw. Kaufvertrag) richtet, mindestens jedoch 56,43 EUR beträgt. Der Gegenwert in Mauretanische Ouguiya richtet sich nach dem tagesaktuellen Wechselkurs der Auslandsvertretung. Die Gebühr muss in bar beglichen werden. Kartenzahlung ist nicht möglich.
Beurkundung
Für einige Rechtsgeschäfte ist eine Unterschriftsbeglaubigung nicht ausreichend, sondern es gilt ein höheres Formerfordernis, die sogenannte Beurkundung. Dies ist unter anderem bei folgenden Rechtsgeschäften der Fall (Aufzählung nicht abschließend):
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung
- Sorgeerklärung
- Eidesstattliche Versicherung
- Antrag auf Ausstellung eines Erbscheines
- Grundstückskaufvertrag
Sollten Sie eine Beurkundung benötigen, wenden Sie sich gern per E-Mail an uns. Bitte nutzen Sie dafür unser Kontaktformular. In diesem Kontext kann Ihnen auch Auskunft über die anfallenden Gebühren erteilt werden.